EUIPO
Seit 10. August 2018 ist unser Unternehmen in Besitz eines Zeugnisses über die Eintragung ins Register des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Dieses Warenzeichen hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.Theorie in der Praxis – was ist ein Warenzeichen?
Ein Warenzeichen kann ein Zeichen sein, das hinreichend verschieden von anderen, für gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendeten Zeichen ist. Jeder Inhaber eines solchen Zeichens erwirbt auch die Berechtigung zum Verwenden der Bezeichnung ®.
Warenzeichen können zum Beispiel Logos, Slogans, Etiketten, Produktformen und dergleichen sein.
Warum haben wir ein Warenzeichen?
1. Ohne unsere Zustimmung darf unser geschütztes Zeichen niemand sonst verwenden.
2. Wettbewerber dürfen auch keine ähnlichen Zeichen werden, die für Verwirrung sorgen könnten.
3. Ein Warenzeichen schützt in gewisser Weise auch die Verbraucher – wenn sie bestimmte Produkte kaufen, in unserem Fall Fenster und Türen, und unsere Dienste nutzen, haben sie die Sicherheit der Aufrechterhaltung der Loyalität der Marke.