Förderungen für neue Fenster in Österreich: Bundes- & Landesprogramme 2025
In Österreich bestehen zurzeit Förderungsprogramme für die Modernisierung mit Wärmedämmung. Teil dieser Förderungsprogramme ist oft auch der Fenstertausch, denn der Austausch der alten Fenster wird als eine der effektivsten Investitionen zur Verringerung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden angesehen. Die Förderungen selbst werden zurzeit nur im Rahmen der einzelnen Bundesländer vergeben. Die Frage der Bundesförderung des Fenstertauschs ist immer noch unklar.
kostengünstige Kunststofffenster anschauenBundesweite Förderungsprogramme
Sanierungsbonus 2025
Der Sanierungsbonus war ein wichtiges Programm, das von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) verwaltet wurde, die einen Bonus für die Wärmesanierung von älteren Gebäuden als 15 Jahre vergab. Gefördert wurden sowohl die komplexe Sanierung als auch die Einzelbauteilsanierung, einschließlich des Fenstertauschs.
Für das heurige Jahr wurde das Programm vorerst nicht erneuert, sämtliche Mittel für das Vorjahr sind verbraucht. Eine mögliche Erneuerung des Sanierungsbonus im Jahr 2025 oder in den Folgejahren hängt von der politischen Entscheidung der neuen Bundesregierung und von der Zuweisung neuer Gelder in den Staatshaushalt ab.
Der Handwerkerbonus 2025
Der Handwerkerbonus ist ein Förderungsprogramm, das sowohl für 2024 als auch für das aktuelle Jahr 2025 erneuert wurde. Seine Ziele sind die Förderung von legaler Handwerkerarbeit und die Senkung der Kosten der Haushalte für Renovierung und Instandhaltung ihrer Wohnräume.
Dieser Bonus kann auch für den Fenstertausch genutzt werden, jedoch bezieht er sich nur auf die Kosten der Arbeit in Verbindung mit dem Fenstereinbau.
Der Bonus beträgt 20 % der Nettokosten für die Arbeit, die maximale Höhe der Förderung beträgt 1 500 Euro je Antragsteller und Wohneinheit.
Förderung des Fenstertauschs in den einzelnen Bundesländern
Im Rahmen der einzelnen Bundesländer können Teilförderungen genutzt werden, die sich von Land zu Land unterscheiden.
Ausnahmen sind die Bundesländer Salzburg und Steiermark, wo zurzeit keine Förderung für den Fenstertausch in Anspruch genommen werden kann.
1. Salzburg
In Salzburg wird die Budgetsituation laufend überprüft.
2. Kärnten
Das Bundesland Kärnten fördert ebenfalls die wärmedämmende Renovierung von Gebäuden. Jedoch handelt es sich nur um den Fenstertausch in Kombination mit der Wärmedämmung der Außenwände oder als Teil einer komplexen Wärmedämmung. Die Finanzierung der Renovierung kann entweder durch einen einmaligen Zuschuss oder als Kreditvergabe gefördert werden. Der Finanzierungsantrag muss vor Beginn der geplanten Renovierungsarbeiten gestellt werden.
Der einmalige Zuschuss bewegt sich zwischen 30 % und 40 % der förderfähigen Kosten.
3. Niederösterreich
Die niederösterreichische Landesregierung beschloss auf ihrer Sitzung vom 24. September 2019 die Eckpunkte der niederösterreichischen Wohnungsstrategie und die damit zusammenhängenden Maßnahmen. Dazu gehört auch das neue Modell einer Förderung der Renovierung von Einfamilienhäusern und Mehrwohnungshäusern, das auch sämtliche Wärmedämmungsmaßnahmen am Außenmantel des Gebäudes unterstützt.
Bei den niederösterreichischen Häusersanierungen werden zwei Renovierungsvarianten unterschieden: mit Energieausweis und OHNE.
Die Förderungshöhe hängt von den Renovierungsmaßnahmen und den geschätzten Kosten ab. Maximal beträgt sie jedoch 78 000 Euro.
4. Burgenland
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesland Burgenland fördern energiesparende Renovierungen einschließlich des Fenstertauschs durch die Vergabe von Krediten. Der Anspruch auf einen Kredit hängt vom Jahresnettoeinkommen des Haushalts ab.
Für die Renovierung einzelner Bauteile kann ein gestützter Kredit in Höhe von 30 % der anerkannten Renovierungskosten, maximal jedoch 40 000 Euro gewährt werden.
5. Oberösterreich
In Oberösterreich kann eine Förderung als einmaliger Zuschuss oder Kredit für den Fenstertausch im Rahmen der Modernisierung von Häusern mit höchstens 3 Wohnungen in Anspruch genommen werden. Wird eine solche Teilmodernisierung vorgenommen, müssen die minimalen U-Werte eingehalten werden.
Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 1 500 Euro je Komponente.
6. Steiermark
In der Steiermark wurde aufgrund der hohen Nachfrage die Finanzierung eingestellt.
7. Tirol
In Tirol ist eine Förderung für den Fenstertausch möglich, und zwar entweder als einmaliger Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten, oder ein Annuitätenzuschuss, d.h. 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredits
Näheres erfahren Sie hier8. Vorarlberg
In Vorarlberg ist eine Förderung für den Fenstertausch im Rahmen einer Verbesserung der Wärmeeigenschaften der Gebäude-Außenwände möglich.
Die Berechnung der Finanzierung erfolgt allgemein als Darlehen, jedoch kann alternativ auch ein einmaliger Betrag bereitgestellt werden. Die Gesamthöhe des Finanzierungkredits beträgt maximal 1 500 Euro/m3 Nutzfläche. Bei einer Gesamtrenovierung können bis zu 1 700 Euro/m3 Nutzfläche erzielt werden.
9. Wien
Die Stadt Wien unterstützt den Einbau von Lärm- und wärmedämmenden Fenstern mit einmaligen Förderungen. Jedoch muss es sich um Gebäude handeln, die älter als 20 Jahre sind, und es müssen alle Fenster ausgetauscht werden. Im Fall einer Bewilligung wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gezahlt.
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